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Fahren unter Alkoholeinfluss
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Fahren unter Alkoholeinfluss  Fahren unter Alkoholeinfluss

Untersuchungen an realen und simulierten Alkoholfahrten zeigten, dass sich der Fahrstil eines Fahrzeugführers bereits ab 0.3 Promille verändert. Eine unregelmäßige Fahrweise tritt etwa ab 0,4 Promille auf. An einem Fahrsimulator lassen sich einfache Fahraufgaben noch bis zu 1,0 Promille BAK bewältigen. In alltäglichen Fahrsituationen zeigen sich jedoch bereits ab 0,6 spätestens bei 0,8 Promille BAK deutliche Verschlechterungen der Fahrleistung. Diese Ausfallerscheinungen können auch geübte und erfahrene Fahrer nicht kompensieren. 

Wie hoch das Sicherheitsdefizit der Fahrfähigkeit eines alkoholisierten Fahrers ist, kann nicht nur an der Menge des getrunkenen Alkohols und der entsprechenden Blutalkoholkonzentration bestimmt werden. Um die Alkoholwirkung beschreiben zu können, muss auch die (Fahr)Situation beschrieben werden, in der sich der alkoholisierte Fahrer befindet. Daneben muss die Fahrerfahrung und Alkoholgewöhnung des Fahrers beachtet werden.

Einfache Fahrsituationen und Fahraufgaben lassen sich in der Regel ohne Leistungseinschränkungen mit einer Blutalkoholkonzentration bis 0,5 Promille bewältigen. Ausnahmen bilden hier jedoch Situationen mit geringer Reizintensität, wie beispielsweise Langeweile bei Autobahnfahrten. Durch die Alkoholisierung kann es zu verzögerten Reaktionen kommen. Bei Alkoholisierungen über 0,5 Promille verschlechtert sich die Fahrleistung. Alkoholkonzentrationen ab 0,8 Promille führen auch in nicht anspruchsvollen Fahrsituationen zu schlechten Fahrleistungen.

Bezogen auf das Autofahren wirkt sich Alkohol folgendermaßen aus:

0,2 Promille:   Mut zur riskanten Fahrweise und Selbstüberschätzung wächst
0,3 Promille:   Schwierigkeiten beim Bremsen und Richtungsänderungen
0,4 Promille:   Sinneseindrücke werden erschwert umgesetzt
0,5 Promille:   Seitliches Sehen beeinträchtigt, Verkehrsschilder werden übersehen
                       (Tunnelblick)
0,6 Promille:   Schwere Fahrfehler stellen sich ein, Unfallgefahr doppelt so hoch!
0,7 Promille:   Stark verlängerte Reaktionszeit, falsche Reaktionen
0,8 Promille:   Unfallgefahr viermal so hoch wie nüchtern, kann auch nicht mehr
                       von erfahrenen Fahrern kompensiert werden
1,1 Promille:   Beginn absoluter Fahruntauglichkeit



Fahrfehler, die häufig unter Alkoholeinfluss auftreten, werden als alkoholtypische Fahrfehler bezeichnet. Diese Fehler können auch, allerdings mit viel geringer Wahrscheinlichkeit, bei nüchternen Fahrern auftreten. Für Alkoholeinfluss typische Fahrfehler sind:  

  1. Heraustragen aus der Kurve;
  2. Streifen geparkter oder überholter Fahrzeuge;
  3. Auffahrunfälle auf stehende oder geparkte Fahrzeuge;
  4. Unfälle beim Linksabbiegen mit bevorrechtigtem Gegenverkehr;
  5. unsichere Fahrweise mit ruckartigen Lenkbewegungen;
  6. bei schwerer Trunkenheit sind Schlangenlinien mit fast rhythmischen
  7. Rechts-Links-Abweichungen zu beobachten (vgl. PENNING 1997 u. a. S. 20).

Alkohol ist ein hochpotentes Suchtmittel, regelmäßiger Konsum führt zu einer Toleranzentwicklung. Alkoholabhängigkeit und -missbrauch sind bei der Beurteilung der Fahreignung von Bedeutung. Im Bezug auf die Fahrfähigkeit muss festgehalten werden, dass „trinkgewohnte“ Fahrer mit Blutalkoholkonzentrationen bis über 3,0 Promille im Straßenverkehr auffällig werden. Eine derart hohe Alkoholkonzentration kann von ungeübten, gelegentlichen Konsumenten nicht oder nur schwer erreicht werden.

Literatur:

Penning, R.; Gilg, T.; von Meyer, L.; Tutsch-Bauer, E.; Weichhold, G.: Rechtsmedizin systematisch. Vom Bund gegen  Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e. V. herausgegebener Sonderdruck. Bremen. 1997

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