Im Gegensatz zu Alkohol gibt es für illegale Drogen und Medikamente keine genauen Kenntnisse über das Ausmaß der Fahrfähigkeitsbeeinträchtigung im Verhältnis zur Wirkstoffkonzentration im Blut. In Expertengesprächen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen wurde im November 1993 und Januar 1994 von Rechtsmedizinern, Verkehrsmedizinern, Toxikologen, klinischen Medizinern und von Polizeibeamten vereinbart, dass von einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Fahrsicherheit (Fahrfähigkeit) auszugehen ist, solange Drogenwirkstoffe oder ihre Abbauprodukte nachweisbar sind (vgl. SCHÖCH 1998 S. 221).
Literatur:
Schöch, H.: Straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Aspekte des Fahrens unter Cannabiseinfluss. In: Berghaus, G.; Krüger, H.-P. (Hrsg.): Cannabis im Straßenverkehr. Stuttgart, Jena, Lübeck, Ulm. 1998 |